1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen De Luca Consulting e.U., Pongartgasse 9, 6850 Dornbirn, Österreich (im Folgenden „Dienstleister“), und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“), sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist (B2B).
1.2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Der Dienstleister ist berechtigt, einen geeigneten Unternehmernachweis (z.B. UID, Firmenbuchauszug, Gewerbenachweis) anzufordern.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Individuelle Vereinbarungen (Angebot/Leistungsbeschreibung, Rahmenvertrag, Addenda) gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
2.1. Angebote des Dienstleisters sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot / die Auftragsbestätigung des Dienstleisters schriftlich (E-Mail ausreichend) annimmt oder der Dienstleister mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich:
- das Angebot inkl. Leistungsbeschreibung/Scope,
- diese AGB,
- allfällige schriftliche Addenda (z.B. Garantiebedingungen, AVV/DPA, SLA).
2.4. Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen/Subunternehmern zu bedienen (z.B. Designer, Media Buyer, technische Dienstleister).
3. Leistungsgegenstand und Grundprinzip
3.1. Der Dienstleister erbringt – je nach Vereinbarung – Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Marktplatz- und Performance-Marketing, insbesondere für Amazon (z.B. Account-/Ads-Management, Listing-Optimierung, Content/Creatives, Launch-Planung, KPI-Reporting, Prozess- und Tool-Setup) sowie ggf. angrenzende Kanäle (z.B. Meta, DSP, Retail Media, Marktplatz-Internationalisierung).
3.2. Der Dienstleister schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „Werk“ vereinbart – eine Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen.
3.3. Plattformentscheidungen (z.B. Ablehnung/Änderung/Deaktivierung von Listings/Ads, Account-Restriktionen, Sparren, Moderation) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.
4. Leistungserbringung, Vorgehen, Änderungsmanagement
4.1. Der Dienstleister bestimmt – innerhalb des vereinbarten Scopes – Methoden, Reihenfolge, Priorisierung und konkrete Maßnahmen nach fachlichem Ermessen. Dies umfasst die Anpassung an Markt- und Plattformänderungen.
4.2. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, sämtliche im Angebot beispielhaft genannten Einzelmaßnahmen umzusetzen, sofern (i) das Ziel auch mit gleichwertigen Maßnahmen verfolgt wird oder (ii) externe Umstände (Budget, Datenlage, Plattformbeschränkungen, Mitwirkung des Kunden) dies verhindern.
4.3. Soweit der Kunde Änderungen am Scope wünscht oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden, erstellt der Dienstleister auf Wunsch ein Change-Angebot (Mehrkosten/Mehraufwand). Leistungen außerhalb des Scopes werden nur nach schriftlicher Beauftragung erbracht.
4.4. Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung (z.B. Seller/Vendor-Zugänge, Advertising-Zugänge, Brand Registry, Produktdaten, Bilder, Claims, Preise, Margen-/Profit-Daten soweit erforderlich, Compliance-Dokumente).
5.2. Der Kunde sorgt für ausreichende interne Ansprechpartner und Entscheidungsfähigkeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde Rückmeldungen/Freigaben binnen 7 Kalendertagen zu erteilen.
5.3. Der Kunde ist verantwortlich für:
- die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung seines Geschäfts (u.a. Steuern, Umsatzsteuer, Rechtstexte, Kennzeichnungspflichten),
- die materielle Richtigkeit von Produktangaben, Inhaltsstoffen, Wirkversprechen/Claims, Zertifikaten, Testberichten,
- Lagerbestand/Logistik sowie Preis- und Sortimentsentscheidungen,
- die Budgetierung und Zahlungsfähigkeit der Plattformkosten (z.B. Werbebudget, Marketplace Fees).
5.4. Der Kunde garantiert, dass alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte/Assets frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde hält den Dienstleister diesbezüglich schad- und klaglos.
5.5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Dienstleister deshalb nicht oder nicht vollständig leisten, verschieben sich Termine. Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters bleibt für die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich unberührt; der Dienstleister wird jedoch angemessene, nachweislich ersparte Aufwendungen berücksichtigen, sofern der Kunde dies nachweislich darlegt.
6. Drittplattformen, Richtlinien und Account-Zugänge
6.1. Der Kunde erkennt an, dass für die Nutzung von Plattformen (insb. Amazon) zusätzlich deren eigene Nutzungsbedingungen/Policies gelten und diese den Leistungsrahmen faktisch mitbestimmen.
6.2. Der Dienstleister haftet nicht für Sperren, Einschränkungen oder Moderationsentscheidungen der Plattformen, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters verursacht wurden.
6.3. Der Kunde stellt dem Dienstleister für die Vertragslaufzeit einen zweckmäßigen Zugriff (z.B. Nutzerrollen, berechtigungsbasierte Zugänge) zur Verfügung. Eine Weitergabe von Haupt-Login-Daten soll vermieden werden; falls sie ausnahmsweise erfolgt, liegt die Verantwortung für die sichere Übermittlung und die spätere Änderung/Rotation der Zugangsdaten beim Kunden.
6.4. Entzieht der Kunde dem Dienstleister den notwendigen Zugang, liegt eine Mitwirkungsstörung vor; Ziffer 5.5 gilt sinngemäß.
7. Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit
7.1. Vergütung, Abrechnungsmodus (z.B. monatlicher Retainer, Setup-Fee, erfolgsabhängige Komponenten, Projektpauschalen) und Zahlungsziel ergeben sich aus Angebot/Vertrag.
7.2. Dritt- und Toolkosten (z.B. Softwarelizenzen, Stock-Assets, externe Designer, Übersetzungen, Foto-/Videoproduktion, Plattformgebühren, Werbebudget) sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – vom Kunden zu tragen und werden entweder (i) direkt vom Kunden an den Dritten bezahlt oder (ii) vom Dienstleister verauslagt und weiterverrechnet.
7.3. Rechnungen werden – sofern nicht anders vereinbart – elektronisch gestellt. Zahlungen sind mit Rechnungszugang fällig.
7.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen im Unternehmergeschäft. Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht).
7.5. Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.
8. Abnahme, Korrekturen, Mängelrüge
8.1. Bei werkähnlichen Deliverables (z.B. Creatives, Listingtexte, Konzeptdokumente, Reportings, SOPs) hat der Kunde diese binnen 10 Werktagen ab Übergabe zu prüfen und schriftlich Mängel/Änderungswünsche mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gelten Deliverables als abgenommen.
8.2. Bei berechtigter und fristgerechter Rüge leistet der Dienstleister – nach eigener Wahl – Verbesserung/Überarbeitung innerhalb angemessener Frist.
8.3. Für laufende Dienstleistungen gilt: Der Kunde hat Beanstandungen spätestens binnen 14 Kalendertagen ab Kenntnis schriftlich zu konkretisieren; andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit ein konkreter Nachbesserungsanspruch dadurch vereitelt würde.
9. Nutzungsrechte, Unterlagen, Referenz
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an vom Dienstleister erstellten Unterlagen/Assets beim Dienstleister.
9.2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht am final abgenommenen Arbeitsergebnis für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Territorium/Scope. Rohdateien/Arbeitsstände (z.B. offene Design-Dateien, Prompt-/Automationsbibliotheken) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
9.3. Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden (Firma/Marke/Logo) als Referenz zu nennen (Website, Social Media, Präsentationen). Der Kunde kann dies jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft untersagen; bereits veröffentlichte Materialien sind innerhalb angemessener Frist zu entfernen, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus (mindestens 5 Jahre).
10.2. Sofern der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen AVV/DPA gemäß Art 28 DSGVO. Vorrangig gelten die Regelungen des AVV/DPA.
10.3. Der Kunde stellt sicher, dass Zugänge und personenbezogene Daten rechtmäßig bereitgestellt werden und dass erforderliche Informationspflichten/Einwilligungen erfüllt sind.
11. Haftung
11.1. Der Dienstleister haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt.
11.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverlust (sofern nicht durch grobe Fahrlässigkeit bei Datensicherungsmaßnahmen verursacht), Produktionsausfall, Verlust von Rankings/Buybox/Account-Status ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.3. Die Haftungshöhe ist – soweit gesetzlich zulässig – insgesamt mit dem Netto-Honorar begrenzt, das der Kunde in den letzten 3 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Dienstleister bezahlt hat; bei kürzerer Vertragsdauer mit dem bis dahin bezahlten Netto-Honorar.
11.4. Zwingende Haftungen (z.B. Personenschäden; zwingende Produkthaftungsansprüche) bleiben unberührt.
11.5. Der Kunde hält den Dienstleister hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese aus (i) vom Kunden gelieferten Inhalten/Claims/Produkten, (ii) Rechtsverletzungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder (iii) Weisungen/Freigaben des Kunden resultieren, sofern den Dienstleister kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1. Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit ergeben sich aus Angebot/Vertrag. Sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 2 Monaten.
12.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag – sofern er nicht automatisch endet – von beiden Parteien mit 30 Tagen Frist zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
12.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfrist,
- erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten,
- wesentlicher Vertragsverletzung,
- Insolvenzeröffnung oder Insolvenzantrag.
12.4. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
12.5. Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund vor Ablauf der Mindestlaufzeit, behält der Dienstleister den Anspruch auf das vereinbarte Fixhonorar bis zum Ende der Mindestlaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen, sofern diese nachweislich anfallen. Bereits angefallene Dritt- und Toolkosten sind jedenfalls zu ersetzen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Dienstleisters.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.4. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; im Zweifel gilt die deutsche Fassung.


